Übertragung der Aufgaben des Hafenärztlichen Dienstes an den Kreis Dithmarschen

Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung hat der Kreis Pinneberg dem Kreis Dithmarschen mit Wirkung vom 01.03.2018 die nachstehend aufgeführten Aufgaben des Hafenärztlichen Dienstes übertragen:

  • Erteilung einer Freien Verkehrserlaubnis (Anlauferlaubnis, free pratique) für ein Schiff bei der Ankunft gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 1-3 IGV-DG, wenn
    • eine nach § 15 erforderliche Seegesundheitserklärung abgegeben wurde und alle Fragen zur Gesundheit verneint wurden
    • eine nach § 19 erforderliche gültige Schiffshygienebescheinigung vorgelegt wurde
    • es an Bord keine Anzeichen für eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit gibt 
    • und dies ausdrücklich durch den Schiffsführer angefordert wird.
  • Prüfung von auffälligen Seegesundheitserklärungen.

 

Kreis Pinneberg/ Fachdienst Gesundheit, 26.02.2018