Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung hat der Kreis Pinneberg dem Kreis Dithmarschen mit Wirkung vom 01.03.2018 die nachstehend aufgeführten Aufgaben des Hafenärztlichen Dienstes übertragen:
- Erteilung einer Freien Verkehrserlaubnis (Anlauferlaubnis, free pratique) für ein Schiff bei der Ankunft gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 1-3 IGV-DG, wenn
- eine nach § 15 erforderliche Seegesundheitserklärung abgegeben wurde und alle Fragen zur Gesundheit verneint wurden
- eine nach § 19 erforderliche gültige Schiffshygienebescheinigung vorgelegt wurde
- es an Bord keine Anzeichen für eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit gibt
- und dies ausdrücklich durch den Schiffsführer angefordert wird.
- Prüfung von auffälligen Seegesundheitserklärungen.
Kreis Pinneberg/ Fachdienst Gesundheit, 26.02.2018