Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 17/1

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 17/1 zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Pinneberg - Festlegung eines Beobachtungsgebietes - vom 24.01.2017 wird hiermit widerrufen.

Das Beobachtungsgebiet umfasst die Gemeindegebiete von Raa-Besenbek, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Brande-Hörnerkirchen, Westerhorn und Osterhorn sowie Teile des Stadtgebietes von Elmshorn [Bereich nördlich der Krückau - Postleitzahlenbezirk 25335] und des Gemeindegebietes von Groß Offenseth-Aspern [Bereich nördlich der L113 und westlich der L112].

Der Widerruf der Allgemeinverfügung Nr. 17/1 tritt am 27.02.2017 in Kraft.

 
Elmshorn, 26.02.2017