Teilaufhebung einer Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung

Der am 26.11.2016 durch die amtlich bekannt gemachte Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Pinneberg vom 25.11.2016 eingerichtete Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk wird hiermit aufgehoben und zum Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet erklärt.

Gleichzeitig wird auch das Verbringungsverbot für gehaltene Vögel im Wildvogelbeobachtungsgebiet ab sofort aufgehoben.

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Geflügel- und Taubenausstellungen zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Pinneberg vom 10.11.2016 bleibt weiterhin bestehen.

 
Elmshorn, 17.12.2016