Allgemeinverfügung des Landrates des Kreises Pinneberg zur Aufhebung der Rehwildabschusspläne

Mit der Änderung des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Landesjagdgesetzes vom 23.06.2016 (GVOBl. Schl.- H. S. 256) entfällt die Verpflichtung zur Vorlage des Rehwildabschussplanes bei der unteren Jagdbehörde.

Hiermit werden die bestätigten Abschusspläne für Rehwild widerrufen.

Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort.

Ihre Rechte:

Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreis Pinneberg, Fachdienst Recht, Postfach, 25392 Elmshorn, Widerspruch erheben.

 
Elmshorn, 02.09.2016