Nach einem Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenstand in Rellingen, Kreis Pinneberg wird gemäß §§ 10,11 der Bienenseuchen-Verordnung vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738) in der zur Zeit geltenden Fassung um den betroffenen Bienenstand ein Sperrbezirk gebildet.
Der Sperrbezirk umfasst das Gebiet der Gemeinden Rellingen, Halstenbek und Ellerbek.
Für den Sperrbezirk gilt folgendes:
Die Vorschrift des Punktes Nr. 3 findet keine Anwendung auf
Die angeordneten Schutzmaßnahmen für den Sperrbezirk werden aufgehoben, wenn die zweimalige Untersuchung aller Bienenvölker im Sperrbezirk im Abstand von mindestens 2 Monaten und höchstens 9 Monaten mit negativen Ergebnissen abgeschlossen und die Amerikanische Faulbrut im Sperrbezirk erloschen ist.
Elmshorn, den 11.12.2013
Kreis Pinneberg
Der Landrat
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn
Telefon: 04121/ 4502-2217
Gez. Dr. Jens Meyer
Amtstierarzt