Bekanntmachung der 2. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 95ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 06.06.2012 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: