Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 95ff der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2004 (GVOBI. Schl.-H. 2004 S. 484) wird nach Beschluss des Kreistages vom 02.12.2009 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: