Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 95ff der Gemeindeordnung und des § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein sowie zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2004 (GVOBl. Schl.-H. 2004 S. 484) wird nach Beschluss des Kreistages vom 08.10.2008 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: