Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Errichtung des Zweckverbandes „Kommun.IT“

Aufgrund des Beschlusses des Kreistages des Kreises Pinneberg vom 07. Mai 2008 und der Ratsversammlung der Stadt Quickborn vom 28. April 2008 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 16.07.2008 (Az. IV 313 - 160.141.9 (56)) haben der Kreis Pinneberg und die Stadt Quickborn am 14. Juli 2008 den

öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Errichtung des Zweckverbandes "Kommun.IT"

geschlossen.

Der Zweckverband Kommun.IT hat seinen Sitz in Quickborn.

Das Verbandsgebiet umfasst das Gebiet der Verbandsmitglieder.

Mit diesem öffentlich - rechtlichen Vertrag übertragen die kommunalen Körperschaften dem Zweckverband die bisher von ihnen wahrgenommene Aufgabe für die Verbandsmitglieder, die im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnik erforderlichen Dienstleistungen als Beratungs-, Organisations-, Soft- und Hardwareverbund zu erbringen. Der Zweckverband übernimmt die IT - Dienstleistung der Verbandsmitglieder vollständig, d.h. die Verbandsmitglieder verpflichten sich zur Übertragung ihrer gesamten IT - Dienstleistung auf den Zweckverband. Insbesondere obliegt dem Zweckverband die Zuständigkeit für folgende Aufgaben:

  • Information und Beratung in allen Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik.
  • Erstellung, Fortführung und Umsetzung von Konzepten zum Einsatz und zur weiteren Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik entsprechend den Anforderungen der Verbandsmitglieder.


Pinneberg, den 17. Juli 2008

Dr. Wolfgang Grimme
Landrat