Aufgrund des Beschlusses des Kreistages des Kreises Pinneberg vom 07. Mai 2008 und der Ratsversammlung der Stadt Quickborn vom 28. April 2008 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 16.07.2008 (Az. IV 313 - 160.141.9 (56)) haben der Kreis Pinneberg und die Stadt Quickborn am 14. Juli 2008 den
öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Errichtung des Zweckverbandes "Kommun.IT"
geschlossen.
Der Zweckverband Kommun.IT hat seinen Sitz in Quickborn.
Das Verbandsgebiet umfasst das Gebiet der Verbandsmitglieder.
Mit diesem öffentlich - rechtlichen Vertrag übertragen die kommunalen Körperschaften dem Zweckverband die bisher von ihnen wahrgenommene Aufgabe für die Verbandsmitglieder, die im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnik erforderlichen Dienstleistungen als Beratungs-, Organisations-, Soft- und Hardwareverbund zu erbringen. Der Zweckverband übernimmt die IT - Dienstleistung der Verbandsmitglieder vollständig, d.h. die Verbandsmitglieder verpflichten sich zur Übertragung ihrer gesamten IT - Dienstleistung auf den Zweckverband. Insbesondere obliegt dem Zweckverband die Zuständigkeit für folgende Aufgaben:
Pinneberg, den 17. Juli 2008
Dr. Wolfgang Grimme
Landrat