Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Pinneberg auf die Stadt Elmshorn und von Zuständigkeiten der Landrätin/ des Landrates des Kreises Pinneberg auf die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister der Stadt Elmshorn

Gemäß § 18 Abs. 5 Gesetz für kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in der Fassung vom 28. Februar 2003 in der zur Zeit geltenden Fassung wird folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Elmshorn zur Übertragung von Aufgaben des Kreises Pinneberg auf die Stadt Elmshorn bekanntgemacht: