Veröffentlichungen Bekanntmachungen Allgemeinverfügung COVID-19 Helgoland (26)
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der SARS-CoV-2-Infektionen müssen weiterhin kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik ergriffen und Infektionsketten unterbrochen werden. Aufgrund des vorherrschenden Übertragungsweges (Tröpfcheninfektion) ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch auch durch asymptomatisch infizierte Personen leicht möglich. Auf Grundlage der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein vom12.02.2021 sowie der Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundes wird gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 106 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG) folgende Allgemeinverfügung erlassen:
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