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Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Pinneberg vom 17.05.2020


Allgemeinverfügung COVID-19 Coronabekämpfung 9

Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit §106 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz –LVwG) wird nachfolgende Allgemeinverfügung erlassen:



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