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Zum Tag gegen Homophobie: Kreis hisst die Regenbogen-Flagge


Zum heutigen Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (17. Mai) setzt die Kreisverwaltung mit der gehissten Regenbogenflagge vor dem Kreishaus ein klares Zeichen gegen Diskriminierung.

„Mit der Regenbogenflagge machen wir deutlich: Wir setzen auf Vielfalt, Toleranz und Respekt“, sagt Landrätin Elfi Heesch. „Für uns als Kreisverwaltung und Arbeitgeber ist Vielfalt von großer Bedeutung. Wir wissen, dass wir als Gemeinschaft von Unterschieden profitieren. Wir lernen voneinander und können uns so miteinander weiterentwickeln. Es ist eine Aufgabe für jede und jeden von uns, niemanden auszugrenzen, sondern durch unser eigenes Vorbild dafür zu sorgen, dass wir allen Menschen – unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung – gleichermaßen mit Respekt und Offenheit begegnen. Das gilt im beruflichen wie im privaten Umfeld.“


20230516 MI Tag gegen Homophobie

Das findet sich auch in der Personalstrategie der Kreisverwaltung wieder. „Als Arbeitgeber begreifen wir die Vielfalt der Mitarbeitenden als großen Wert“, sagt der für Personal zuständige Fachbereichsleiter Andreas Köhler. „Chancengleichheit kann nur erreicht werden, wenn Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft oder Aussehen keine Rolle mehr im beruflichen oder privaten, im gesellschaftlichen Kontext spielen. Die Sichtbarkeit von LGBT*IQ ist unstrittig ein Erfolgsfaktor auf dem Weg zur Chancengleichheit. Als öffentliche Verwaltung geben wir damit Diskriminierung keine Chance. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im Herbst 2022 bekräftigt der Kreis diesen Anspruch.“


Jedes Jahr am 17. Mai erinnern Aktionen weltweit an den 17. Mai 1990. An diesem Tag hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschlossen, Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel ICD-10 zu streichen. Seitdem gilt sie auch offiziell nicht mehr als psychische Krankheit oder Störung. Weiterhin haben homo-, bi-, inter- und transsexuelle Menschen unter Diskriminierung bis hin zu Unterdrückung und Verfolgung zu leiden.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) weist darauf hin, dass lesbische, schwule, bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) in 67 Staaten der Welt strafrechtlich verfolgt, in 11 Ländern sind sie sogar von der Todesstrafe bedroht. Vielerorts seien staatliche Behörden an der Unterdrückung von LSBTIQ* beteiligt und verweigerten ihnen jeglichen Schutz vor Anfeindungen und Gewalt.

 
Medieninformation vom 17.05.2023


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