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Katastrophenschutz des Kreises Pinneberg übt den Ernstfall


Einrichtung einer Notfallstation in Quickborn

Am Samstag, den 21. Oktober 2017, fand am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Quickborn eine Übung des Katastrophenschutzes des Kreises Pinneberg statt. Über 200 Einsatzkräfte und Übungsteilnehmer von ABC-Dienst, Feuerwehr, DRK, Rettungsdienst, DLRG und THW sowie des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Pinneberg errichteten im Gymnasium eine so genannte Notfallstation zur Untersuchung und Erstbehandlung von möglicherweise radioaktiv kontaminierten Personen. Ziel der Übung war eine Optimierung der Zusammenarbeit von verschiedenen Einheiten des Katastrophenschutzes. Die Übung dauerte von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr.

Die Anwohner wurden in den letzten Tagen durch ein Faltblatt über die Übung mit dem Namen „INES“ direkt informiert (INES = International Nuclear and Radio-logical Event Scale; Internationale Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse; diese ist eine Festlegung für sicherheitsrelevante Ereignisse, im Speziellen Störfälle und Atomunfälle).



Aufgaben einer Notfallstation

Bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk, aber auch auf Straße, Schiene, Luft- oder Wasserweg kann es erforderlich werden, die Bevölkerung und die Einsatzkräfte hinsichtlich eventueller Strahlenbelastung zu überprüfen.

Einrichtung und Betrieb der Notfallstationen ist Aufgabe der unteren Katastrophenschutzbehörden und somit der Kreise. Die Anzahl und die Standorte der im Bedarfsfall einzurichtenden Notfallstationen bestimmen sich nach der radiologischen Lage und werden durch die betroffenen unteren Katastrophenschutzbehörden festgelegt.

Die konkreten Aufgaben einer Notfallstation sind:

  • Vorübergehende Aufnahme und Betreuung evakuierter Personen und solcher, die spontan das gefährdete Gebiet verlassen haben,
  • Durchführung der Kontaminationskontrolle,
  • Durchführung von Dekontaminationsmaßnahmen,
  • Abschätzung der Strahlenbelastung,
  • Strahlenmedizinische (ärztliche) Beurteilung,
  • Weiterleitung behandlungsbedürftiger Personen in geeignete Krankenhäuser sowie Einrichtungen der ambulanten Versorgung,
  • Erfassung betroffener Personen und deren Verbleib (Registrierung),
  • Zuweisung und Transport zu Unterkünften in Aufnahmebereichen,
  • Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV),
  • Informationen zur radiologischen Lage und zum betroffenen Gebiet,
  • Betrieb eines Informationszentrums.

Die Notfallstation ist grundsätzlich als ein Angebot an die betroffene Bevölkerung zu verstehen. Das Aufsuchen dieser Einrichtung durch die Bevölkerung erfolgt auf Empfehlung der unteren Katastrophenschutzbehörde.

Die Notfallstation kann auch von Personen aufgesucht werden, die keiner Strahlenexposition ausgesetzt waren und die nicht kontaminiert sind. Diesen Personen steht Ärztliche Erste Hilfe, Psychosoziale Notfallversorgung sowie das Informationszentrum zur Verfügung und es kann ihnen - falls notwendig - eine Unterkunft zugewiesen werden.

Die gesamte Notfallstation ist streng unterteilt in den sog. „Schwarz-„ bzw. „Weißbereich“, um eine Kontamination nicht kontaminierter Bereiche zu verhindern.

Bei der Übung im Gymnasium wurden rund 70 Teilnehmer durch die Notfallstation „aufgenommen, untersucht und ggfs. behandelt“. Die Übungsteilnehmer waren Bestandteil des fiktiven Szenarios „kerntechnischer Unfall im AKW Nord“. Die Teilnehmer bekamen einen kurzen Lebenslauf an die Hand, wann sie sich wie lange im gefährdeten Gebiet in Norddeutschland aufgehalten haben. Einige Teilnehmer waren somit auch einer fiktiven radioaktiven Belastung ausgesetzt. Daraus resultierten dann unterschiedliche Untersuchungen und Wege innerhalb der Notfallstation, dass Spektrum reichte von sofortiger Entlassung (keine Belastung) über verschiedene Stufen der Dekontamination  - vom einfachen Händewaschen bis zur Dusche - bis zum Weitertransport in eine Klinik.

Nach der rund 3-stündigen Übung äußerte sich der Leiter des Katastrophenschutzführungstabes, Jürgen Tober, zufrieden über den Ablauf: "Das Zusammenspiel aller Beteiligten hat sehr gut funktioniert“ so sein positives Resümee. Gleichzeitig betonte er die Notwendigkeit einer solchen Übung: „Die Ausstattung des Katastrophenschutzes im Kreis befindet sich auf einem sehr hohen Niveau. Mit der Ausstattung alleine ist es aber nicht getan; Damit wir im Einsatzfall optimal vorbereitet sind, sind solche Übungen unerlässlich“, so Jürgen Tober abschließend.

Kreissprecher Oliver Carstens stimmte dem zu: „Die Übung verlief erstaunlich reibungslos. Wir hätten sogar durchaus Kapazitäten für deutlich mehr Übungsteilnehmer gehabt. Bei der nächsten Übung dieser Art benötigen wir mehr Probanden“.

Erstes Fazit der Übungsleitung, was es zu verbessern gilt:“ Was die Kommunikation der einzelnen Stationen untereinander angeht, haben wir eine neue Erkenntnisse gewonnen, diese gilt es umzusetzen“ so Carstens.

Einzige Panne während der Übung: Für wenige Minuten zwischendurch gab es kein Wasser zum Duschen und Händewaschen, dank der tatkräftigen Unterstützung des Hausmeisters (der vor Ort war, dies hatte die Stadt Quickborn im Vorwege sichergestellt) wurde das Problem schnell behoben.


Hintergrundinformation

Bereits 2009 wurde ein auf 10 Jahre angelegtes Modulkonzept von der Kreisverwaltung erarbeitet und von der Kreispolitik beschlossen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass den Einheiten des Katastrophenschutzes, geplant und finanziell abgesichert, ausreichendes Personal und Material zur Verfügung gestellt werden konnte. Pro Jahr werden seitdem rund 300.000 € für die Anschaffung von Katastrophenschutzmaterial zur Verfügung gestellt.


 
Pressemitteilung vom 23.10.2017


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