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Informationen und Unterstützung für Bürger*innen rund um Energieverbrauch


gas-7311286_Frauke Riethe_pixabay

Der Kreis Pinneberg berät und informiert darüber, wo die Bürger*innen Antworten auf die drängendsten Fragen rund um das Energiesparen und finanzielle Unterstützung bei der Kostendeckung bekommen. Mit verschiedenen Maßnahmen leistet die Kreisverwaltung Pinneberg auch selbst ihren Beitrag, um Gas und Energie zu sparen und so einer Mangellage im Winter vorzubeugen.


  Fragen zur finanziellen Unterstützung: Wer bekommt welche Leistungen?

Die Kreisverwaltung ist Ansprechpartnerin für Sorgen und Nöte der Bürger*innen im Kreis Pinneberg. Eines der wichtigsten Themen sind deshalb aktuell die steigenden Energiepreise, die alle Einwohner*innen des Kreises betreffen. Viele Menschen blicken sorgenvoll auf die kommenden Abrechnungen und suchen Rat, wo sie Unterstützung bekommen können. Deshalb hier in Kürze:

So läuft es für jene, die bereits Leistungen beziehen:

Wer schon Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt), Arbeitslosengeld II nach dem SGB II oder Asylbewerberleistungen bezieht, ist hinsichtlich der Heizkosten versorgt: Hier werden von den jeweiligen Ämtern grundsätzlich die tatsächlichen Kosten übernommen.

Stromkosten sind jedoch bereits im Regelsatz enthalten. Die Preissteigerungen müssen deshalb aus dem Regelsatz getragen werden. Ob Land und Bund hier noch Erleichterungen schaffen, etwa in Form einer Sonderzahlung oder einer vorzeitigen Erhöhung des Regelsatzes, ist noch offen.

So läuft es für jene, die bisher über den Grenzwerten für den Leistungsbezug lagen:

Besonders betroffen von den steigenden Energiepreisen wird die Gruppe der Menschen sein, die nur kurz über den Grenzwerten für den Leistungsbezug liegt. Hier schmerzen die allgemeine Inflation und speziell die steigenden Energiekosten am deutlichsten.

Wer bisher über den Sätzen für den Bezug von Sozialleistungen lag oder Wohngeld bezieht, kann mit Hilfe eines Leistungsrechners, beispielsweise http://www.sozialhilferechner24.de, selbst überschlägig vorprüfen, ob sich eine Antragstellung lohnt. Das Gesetz unterscheidet bei den Zuständigkeiten in erwerbsfähigen und nicht-erwerbsfähige Menschen. Erwerbsfähige müssen ihren Antrag an das Jobcenter stellen. Nicht-erwerbsfähige Menschen, also etwa Rentner, beantragen Sozialleistungen beim örtlichen Sozialamt. Innerhalb beider Gruppen besteht eine Aufgliederung nach Wohnorten, um die Wege für die Bürger*innen möglichst kurz zu halten. Welche Stelle im Kreis Pinneberg für den jeweiligen Wohnort zuständig ist, steht auf der Homepage des Kreises unter Team Soziale Sicherung.

So läuft es beim Wohngeld:

Bei den Empfänger*innen von Wohngeld sind die einmaligen Zahlungen zur Entlastung nach Personen gestaffelt: Einzelperson bekommen 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalt 350 Euro, für jede weitere im Haushalt lebende Person gibt es 70 Euro.

So läuft es beim BAföG:

Wer zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 31. März 2022 Bundesausbildungsförderung - kurz: BAföG  - mindestens einen Monat lang bezogen hat und nicht mehr zuhause wohnt, bekommt einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 230 Euro. Das gilt sowohl für das Studierenden - als auch für das Schüler-BAföG. Ein Antrag muss nicht gestellt werden, die Auszahlung erfolgt automatisch. Auszubildende bekommen ebenfalls einmalig einen Zuschuss von 230 Euro.


  Informationen zum Thema Energiesparen für alle Bürger*innen

Beratungsangebote zum Energiesparen:

Internet-Angebote und Medien informieren umfangreich und an zahlreichen Stellen zum Thema Energiesparen. Informationen des Kreises Pinneberg finden sich auf der eigenen Klimaschutz-Website: https://klimaschutz.kreis-pinneberg.de/Mitmachen/Energiespartipps.html

Weitere Informationen bieten beispielsweise:

Weitere Beratungsangebote bieten auch viele Handwerksbetriebe und Stadtwerke an.

Anbei außerdem ein Merkblatt des Schleswig-Holsteinischen Ministeriums für Justiz und Gesundheit zum Thema richtiges Energiesparen beim Umgang mit Warmwasser.


So spart die Kreisverwaltung

Eine interne Analyse hat gezeigt, dass der wesentliche Hebel für das Energiesparen innerhalb der Kreisverwaltung das Nutzungsverhalten ist. Gefragt sind somit die aktuell 1.200 Mitarbeitenden im Kreishaus sowie in den anderen eigenen und angemieteten Verwaltungsgebäuden.

Landrätin Elfi Heesch hat entschieden, dass folgende Maßnahmen sofort umgesetzt werden sollen: Die Zeitschaltung der Beleuchtung wird auf den Zeitraum von 6 bis 20 Uhr reduziert. Zudem werden Räume, die nicht dem dauerhaften Aufenthalt dienen, nicht mehr beheizt. Auch die automatisch geregelten Heiztemperaturen über Nacht und am Wochenende werden abgesenkt. Hinzu kommt, dass auch die Kreisverwaltung die von der Bundesregierung vorgegebene Raumtemperatur von 19 Grad in öffentlichen Gebäuden einhalten wird.

In einem Brief an die Mitarbeitenden hat Heesch dazu aufgefordert, gemeinsam durch Verhaltensänderungen Energie zu sparen. Dazu gehört etwa, das Licht beim Verlassen von Räumen zu löschen, möglichst wenig Wasser in den Küchen und Sanitärräumen zu verbrauchen, die Kühlschranktemperaturen regelmäßig zu prüfen sowie die Rechner, Monitore und Drucker während längerer Pausen, in der Nacht und übers Wochenende herunterzufahren.

„Für uns in der Verwaltung gelten im Wesentlichen die gleichen Verhaltensregeln wie im Privaten“, sagt Heesch. „In der Summe der vielen kleinen Schritte sparen wir kurz- bis mittelfristig auf effiziente und schnelle Weise Energie ein. Deshalb geht es nur gemeinsam sowie in Verantwortung füreinander und für die Gemeinschaft.“

Weitere bauliche Maßnahmen befinden sich in Planung. Dazu gehört etwa der Einsatz von Zeitschaltuhren, Bewegungsmeldern und Dimmtechnik, um Beleuchtungszeiten zu reduzieren, ein noch zügigerer Ausbau von LED-Technik, die Begrenzung von Wassermengen durch automatisierte Armaturen, der Einsatz von Modulen zur Steuerung in den Anlagen der Gebäude, die Neueinteilung von Stromkreisen nach Nutzungsbereichen oder auch eine verbesserte Gebäudedämmung.

 
Medieninformation vom 05.09.2022


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