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Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für die Städte und Gemeinden des Kreises Pinneberg


Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Pinneberg hat in seinen Sitzungen im März und Juli 2021 die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch für den Stichtag 31.12.2020 festgelegt.

Die Bodenrichtwerte werden flächendeckend für den Kreis Pinneberg mit ihren wertbeeinflussenden Merkmalen über das Internet unter https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/VBORIS/index.html?lang=de kostenlos bereitgestellt.

Die Präsentation der Bodenrichtwerte erfolgt auf dieser Internetseite über den Digitalen Atlas Nord und können dort mit verschiedenen Hintergrundkarten und Themengebieten unterlegt werden.

Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erhalten sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein
Langelohe 65b, 25337 Elmshorn
Telefon 04121/ 57 998 104

 
Elmshorn, 01.09.2019

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Pinneberg
Stellvertretende Vorsitzende
Dagmar Teten


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