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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Änderung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 21/2 vom 28.05.2021 zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) mit Festlegung eines Sperrbezirkes im Kreis Pinneberg


Nachdem in Futterkranzproben mehrerer Bienenvölker unterschiedlicher Bienenstände im Sperrbezirk in Elmshorn Sporen der Amerikanischen Faulbrut, Paenibacillus larvae, mit der Klassifikation Kategorie I und II durch das Landeslabor Schleswig-Holstein nachgewiesen wurden, wird die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 21/2 zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) mit Festlegung eines Sperrbezirkes im Kreis Pinneberg vom 28.05.2021 wie folgt geändert:



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