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Weiterbildung


Informationen zur Weiterbildung allgemein und zu Weiterbildungsangeboten in Schleswig-Holstein (Kursportal).


Leistungsbeschreibung

Um die wirtschaftlichen, sozialen, demografischen und ökologischen Herausforderungen in der modernen Gesellschaft zu bewältigen, wird es immer wichtiger, sich weiterzubilden. Nur gut aus- und weitergebildete Menschen können zu ihrer persönlichen Beschäftigungsfähigkeit beitragen, innovativ sein und zum Erhalt einer starken Wettbewerbsposition der Betriebe beitragen.

Als vierte Säule des Bildungswesens, neben dem Schul-, Hochschul- und dem dualen Berufsausbildungssystem, hat sich die Weiterbildung etabliert. Diese wird - anders als die Bildungsbereiche Schule und Hochschule - nicht rein staatlich verantwortete. Der Bedarf der Wirtschaft an Fachkräften und nach immer mehr höherwertigen Qualifikationen verstärkt den Bedeutungszuwachs der Weiterbildung.

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins setzt bei der Förderung der Weiterbildung den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen und auf die Schaffung von Anreizen, sich individuell oder im Betrieb für Weiterbildung einzusetzen. Gefördert werden zurzeit insbesondere die

  • Weiterbildungsberatung von Bürgerinnen und Bürgern durch die „Weiterbildungsberatung Schleswig-Holstein“ im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein der Förderperiode 2021 – 2027 des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) sowie

  • Weiterbildung für sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein der Förderperiode 2021 – 2027 des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)

Damit soll allen Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zur Weiterbildung erleichtert, die Nachfrage nach Weiterbildung gestärkt und die Teilnahme an Weiterbildung erhöht werden.


An wen muss ich mich wenden?

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein, Referat Fachkräftesicherung und Weiterbildung sowie an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB).

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit der Maßnahme darf nicht vor Förderzusage begonnen werden.

Was sollte ich noch wissen?

Das Angebot der Weiterbildungsberatung Schleswig-Holstein richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins, die sich zu Themen rund um Weiterbildung und Fördermöglichkeiten informieren möchten – und das so flexibel wie nie zuvor: Neben den klassischen Wegen wie Internet, Telefon und E-Mail stehen künftig auch Live-Chat, Video-Telefonie und Messenger-Dienste zur Verfügung.

Mit dem Weiterbildungsbonus werden bis zu 40 % der förderfähigen Gesamtkosten für berufliche Weiterbildung von sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen, maximal 1.500 € pro Kalenderjahr für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen pro Antragstellenden aus ESF Plus-Mitteln gezahlt.

Mehr Informationen zum Thema Weiterbildung erhalten Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Kursportals Schleswig-Holstein.

Weiterbildung

Kursportal - Weiterbildung in Schleswig-Holstein

IB - Weiterbildungsbonus

Investitionsbank Schleswig-Holstein für weitere Förderprogramme
Adresse
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Telefon
+49 431 9905-0
Fax
+49 431 9905-3383
E-Mail
info@ib-sh.de
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
    Postanschrift
    24171 Kiel
    Adresse
    Düsternbrooker Weg 94
    24105 Kiel
    Telefon
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    Fax
    +49 431 988-4700
    E-Mail
    poststelle@wimi.landsh.de
    WWW
    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Gebäudezugänge
        • Aufzug vorhanden
        • Rollstuhlgerecht