Mit den entsprechenden Angaben in der Einkommensteuererklärung (Hauptvordruck ESt 1 A) beantragen Sie die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage regelmäßig mit der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt. Das Finanzamt setzt die Arbeitnehmer-Sparzulage fest. Sie wird ausgezahlt
- mit Ablauf der für die jeweilige Anlageform vorgeschriebenen Sperrfrist,
- mit Ablauf der im Wohnungsbau-Prämiengesetz oder in der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes genannten Sperr- und Rückzahlungsfristen,
- mit Zuteilung des Bausparvertrags oder
- in Fällen unschädlicher Verfügung.
