Sie können den Antrag online oder per Post oder Fax stellen.
Online-Antragstellung (wird empfohlen)
- Den Zugang zum Formular der gewählten Leistung erhalten Sie über das Bundesportal.
- Sie werden auf die Webseite der Bundesnetzagentur weitergeleitet und wählen dort Online-Antragstellungaus.
- Nach erfolgter Authentifizierung (Nutzerkonto Bund oder Elster Organisationskonto) füllen Sie den Online-Antrag aus. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Nachweise als Datei hoch.
- Bitte wählen Sie aus, ob Sie den Bescheid digital oder per Briefpost erhalten möchten und senden den Antrag ab.
- Bei unvollständigen Anträgen setzt die Bundesnetzagentur Ihnen eine Frist zur Nachbesserung. Wenn Sie den Antrag nicht innerhalb der Frist nachbessern, wird er gebührenpflichtig abgelehnt.
- Wenn der Antrag vollständig und eine Nummer verfügbar ist, erhalten Sie durch die Bundesnetzagentur einen Zuteilungsbescheid sowie einen Gebührenbescheid.
- Nach Erhalt des Zuteilungsbescheides müssen Sie eigenständig die Schaltung der Rufnummer bei einem Telekommunikationsanbieter Ihrer Wahl beauftragen.
Antrag per Post oder Fax stellen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur und wählen Sie das Antragsformular für den jeweiligen Nummernbereich aus.
- Sie können entweder den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und unterschreiben oder Sie drucken das Formular aus, füllen es aus und unterschreiben es.
- Senden Sie das Formular zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per Post oder Fax an die Bundesnetzagentur.
- Bei unvollständigen Anträgen setzt die Bundesnetzagentur Ihnen eine Frist zur Nachbesserung. Wenn Sie den Antrag nicht innerhalb der Frist nachbessern, wird er gebührenpflichtig abgelehnt.
- Wenn der Antrag vollständig und eine Nummer verfügbar ist, erhalten Sie durch die Bundesnetzagentur einen Zuteilungsbescheid sowie einen Gebührenbescheid.
- Nach Erhalt des Zuteilungsbescheides müssen Sie eigenständig die Schaltung der Rufnummer bei einem Telekommunikationsanbieter Ihrer Wahl beauftragen.
Wenn Sie in Ihrem Antrag eine Wunschrufnummer angeben möchten:
- Sie können vor der Antragstellung auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur ermitteln, ob oder ab wann Ihre Wunschrufnummer frei ist.
- Sie können in Ihrem Antrag bis zu 4 Ersatzwunschrufnummern angeben.
- Falls Ihre Wunschrufnummer einen Namen oder eine Bezeichnung ergibt (Vanity-Rufnummer), für den oder die Sie ein eingetragenes Schutzrecht oder Namensrecht besitzen, fügen Sie Ihrem Antrag die entsprechenden Nachweise bei.
- Wenn Ihre Wunschrufnummer nicht verfügbar ist und Sie im Antrag keine Ersatznummern angegeben oder nicht mit einer beliebigen Nummer einverstanden waren, wird Ihr Antrag gebührenpflichtig abgelehnt.
