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Voraussichtliches Jahreseinkommen der Künstlersozialkasse melden


Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, müssen Sie eine jährliche Einkommensschätzung abgeben.


Leistungsbeschreibung

Sie sind selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig und über die Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt? Dann müssen Sie einmal jährlich Ihr voraussichtliches Arbeitseinkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit melden.

Diese Angabe bezieht sich immer auf das kommende Jahr und stellt die Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge beziehungsweise Zuschüsse dar.

Bei der Abgabe Ihrer Einkommensschätzung beachten Sie bitte:

  • Für die Ermittlung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens berücksichtigen Sie sowohl Ihre Erfahrungen aus den bisherigen Gewinnen und Verlusten der letzten Jahre als auch die zukünftige Auftragslage.
  • Geben Sie Ihre Einkommensschätzung immer in vollen Eurobeträgen an.
  • Sollten Sie einen Verlust erwarten, tragen Sie als voraussichtliches Arbeitseinkommen 0 EUR ein.

Geben Sie die Einkommensschätzung nicht rechtzeitig ab, gefährden Sie Ihren Versicherungsstatus beziehungsweise Ihren Zuschussanspruch. Darüber hinaus ist die nicht rechtzeitige Abgabe der Einkommensschätzung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.


Verfahrensablauf

Sie erhalten von der Künstlersozialkasse per Post die Aufforderung, Ihre Einkommensmeldung abzugeben. Dies können Sie entweder online oder per Post tun.

Online-Mitteilung: 

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite erhalten Sie zunächst allgemeine Informationen.
  • Anschließend geben Sie Ihr voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen an.
  • Sollte sich der Kunst- oder Publizistikbereich geändert haben, in dem Sie Ihre Haupteinnahmen erzielen, wählen Sie zudem Ihren neuen Tätigkeitsbereich aus.

Mitteilung per Post:

  • Füllen Sie das Formular für die Abgabe des voraussichtlichen Arbeitseinkommens vollständig aus.
  • Sollte Ihnen der Antwortbogen nicht mehr vorliegen, nutzen Sie bitte das PDF-Formular "Vordruck zur Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens" von der Interseite der Künstlersozialkasse. Auch eine formlose Mitteilung ist möglich.
  • Beachten Sie dabei alle Hinweise, die Ihnen mit der Aufforderung zusammen übersandt wurden.
  • Unterschreiben Sie das Formular.
  • Bitte machen Sie keinerlei zusätzliche Angaben auf dem Formular.
  • Senden Sie das Formular an die Künstlersozialkasse.
  • Sie erhalten keine Eingangsbestätigung für die Abgabe Ihrer Meldung.

Sollten Rückfragen bestehen, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.

Voraussetzungen
  • Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig.
  • Die Künstlersozialkasse hat Sie aufgefordert, Ihre Einkommensmeldung abzugeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefüllter Online-Antrag oder
  • Antwortbogen oder
  • PDF-Formular "Vordruck zur Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens"
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens für das folgende Kalenderjahr muss jeweils bis zum 1.12. erfolgen.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie der Januar-Beitragsmitteilung der Künstlersozialkasse entnehmen.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung

Künstlersozialversicherung Änderung der Abgabe jährliche Einkommensschätzung