Sie können den Antrag online, per Post oder per E-Mail stellen.
Online-Antrag:
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Betroffenenauskunft elektronisch aus.
- Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
- Sofern Sie einen Antrag mit Vollmacht stellen, laden Sie diese im dafür vorgesehen Feld im Antrag hoch.
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Das Bundesverwaltungsamt (BVA) prüft Ihren Antrag.
- Anschließend erhalten Sie die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post oder er wird Ihnen auf Wunsch digital in Ihrem Postfach im Bundesportal zur Verfügung gestellt.
Antrag per Post:
- Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter.
- Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die im Antragsformular genannte Anschrift des BVA.
- Das BVA prüft Ihren Antrag.
- Anschließend erhalten Sie die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post.
Antrag per E-Mail:
- Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter.
- Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die auf der Webseite angegebene EMailadresse.
- Das BVA prüft Ihren Antrag.
- Anschließend erhalten Sie die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post.
