An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH).
Wer eine Sehteststelle betreiben möchte, benötigt eine behördliche Anerkennung.
Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Voraussetzungen:
An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH).
Nachweise über das Vorliegen der angegebenen Voraussetzungen
Gemäß Nr. 214.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): 51,10 Euro bis 307,00 Euro
Folgende Stellen sind bereits als Sehteststelle anerkannt und müssen keinen Antrag stellen: