An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Die Haltung von Nutztieren muss der zuständigen Behörde angezeit werden.
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Die Anzeige muss vor Beginn der Tierhaltung erfolgen.
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.