An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Wer ein Energieversorgungsnetz betreiben möchte, benötigt eine Genehmigung.
Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Voraussetzungen: Sie besitzen die
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Die Gebühren werden nach Aufwand berechnet. Genaue Aukünftehierzu erteilt das MEKUN.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html
Formloser Antrag.