An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
Wer als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden möchte, benötigt eine staatliche Anerkennung.
Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/Hufschlagschmiedin oder als Hufbeschlaglehrschmied/Hufschlaglehrschmiederin tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.
Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
Nachweise über:
Der Antrag ist formlos zu stellen.