An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Die Sperrzeitverordnung in Schleswig-Holstein wurde gem. LV vom 6. Oktober 2005 aufgehoben.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
§1 Landesverordnung zur Aufhebung der Sperrzeitverordnung vom 6. Oktober 2005.
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.