An das zuständige Amtsgericht.
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
An das zuständige Amtsgericht.
Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.