Sie können die Verbringung online, per DE-Mail oder per Post melden.
Wenn Sie die Verbringung online melden wollen:
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Öffnen Sie den Onlinedienst. Sie können sich folgendermaßen identifizieren:
- als Privatperson mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, dem elektronischen Aufenthaltstitel oder der eID für EU-Bürger
- als Privatperson mit dem ELSTER-Zertifikat über die BundID
- als Organisation mit dem Unternehmenskonto auf der Basis von ELSTER
- Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie die Meldung online ab.
Wenn Sie die Verbringung per DE-Mail oder Post melden wollen:
- Beantragen Sie das Formular für die Verbringungsanzeige bei der zuständigen Waffenbehörde.
- Füllen Sie das Formular aus, unterschrieben Sie es und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per DE-Mail an das Bundesverwaltungsamt (BVA).
Das BVA prüft Ihre Meldung und überträgt die Informationen in das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI). Sie erhalten die bestätigte Meldung per Post oder DE-Mail.