Sie können die Registrierung online über das Zoll-Portal oder per Post, E-Mail oder Fax beantragen.
Antrag im Zoll-Portal:
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Für Luftverkehrsunternehmen mit Sitz im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat:
- Rufen Sie das Formular 1164 "Antrag auf Registrierung als Luftverkehrsunternehmen" in der Dienstleistung "Luftverkehrsteuer“ im Zoll-Portal auf. Zur Nutzung der Dienstleistung müssen Sie sich einmalig im Zoll-Portal registrieren.
- Übermitteln Sie das vollständig ausgefüllte Formular 1164 mit den erforderlichen Unterlagen an das zuständige Hauptzollamt.
- Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid "Nachweis über die Registrierung als Luftverkehrsunternehmen" (Formular 1049) zum Antrag auf Registrierung (Formular 1164) digital abrufen, soweit Sie diesbezüglich zugestimmt haben. Der Austausch von Postkorbnachrichten erfolgt über den Posteingang im Zoll-Portal.
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Für Luftverkehrsunternehmen ohne Sitz im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat:
- Rufen Sie das Formular 1169 "Bestätigung der Benennung als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen" in der Dienstleistung "Luftverkehrsteuer“ im Zoll-Portal auf. Zur Nutzung der Dienstleistung müssen Sie sich einmalig im Zoll-Portal registrieren.
- Übermitteln Sie die vollständig ausgefüllte Bestätigung (Formular 1169) zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Antrag auf Registrierung als Luftverkehrsunternehmen (Formular 1164) mit den erforderlichen Unterlagen. Wählen Sie als Adressat das Hauptzollamt aus, in dessen Bezirk der steuerliche Beauftragte seinen Sitz hat.
- Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid "Nachweis über die Registrierung als Luftverkehrsunternehmen" (Formular 1049) zum Antrag auf Registrierung (Formular 1164) digital abrufen, soweit Sie diesbezüglich zugestimmt haben. Der Austausch von Postkorbnachrichten erfolgt über den Posteingang im Zoll-Portal.
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für Ausnahmen, wie höchstens 2 Abflüge im Kalenderjahr oder 1. Abflug in weniger als 3 Wochen:
- Rufen Sie das Formular 1163 ("Anzeige nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes") in der Dienstleistung "Luftverkehrsteuer" des Zoll-Portal auf. Zur Nutzung der Dienstleistung müssen Sie sich einmalig im Zoll-Portal registrieren.
- Übermitteln Sie das vollständig ausgefüllte Formular 1163 an das zuständige Hauptzollamt.
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wenn Sie als steuerlicher Beauftragter eines Luftverkehrsunternehmens einen Antrag auf Erlaubnis stellen möchten:
- Rufen Sie das Formular 1162 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen" in der Dienstleistung "Luftverkehrsteuer" des Zoll-Portal auf. Zur Nutzung der Dienstleistung müssen Sie sich einmalig im Zoll-Portal registrieren. Übermitteln Sie das vollständig ausgefüllte Formular 1162 mit den erforderlichen Unterlagen an das zuständige Hauptzollamt.
- Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid "Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen" (Formular 1046) zu Ihrem Antrag auf Erlaubnis (Formular 1162) digital abrufen, soweit Sie diesbezüglich zugestimmt haben. Der Austausch von Postkorbnachrichten erfolgt über den Posteingang im Zoll-Portal.
Wichtiger Hinweis:
Um die Dienstleistungen im Zoll-Portal aufrufen zu können, müssen Sie einmalig ein Geschäftskundenkonto auf dem Zoll-Portal registrieren. Dies ist nur mit einem ELSTER-Unternehmenskonto möglich.
Antrag auf Registrierung per Post, eingescannt per E-Mail oder Fax:
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für Luftfahrtunternehmen mit Sitz im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat:
- Rufen Sie das Formular 1164 "Antrag auf Registrierung als Luftverkehrsunternehmen" auf.
- Übermitteln Sie das ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Unterlagen an das zuständige Hauptzollamt.
- Liegt ein vollständiger Antrag auf Registrierung vor, erteilt Ihnen das Hauptzollamt einen Nachweis (Formular 1049) über die Registrierung.
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für Luftverkehrsunternehmen ohne Sitz im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat:
- Rufen Sie das Formular 1164 "Antrag auf Registrierung als Luftverkehrsunternehmen" auf.
- Übermitteln Sie das vollständig ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Unterlagen sowie der Bestätigung der Benennung als steuerlicher Beauftragter (Formular 1169) an das Hauptzollamt, in dessen Bezirk der steuerliche Beauftragte seinen Sitz hat.
- Liegt ein vollständiger Antrag auf Registrierung vor, erteilt Ihnen das Hauptzollamt einen Nachweis (Formular 1049) über die Registrierung.
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für Ausnahmen, wie höchstens 2 Abflüge im Kalenderjahr oder 1. Abflug in weniger als 3 Wochen:
- Rufen Sie das Formular 1163 ("Anzeige nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes") auf.
- Übermitteln Sie das vollständig ausgefüllte Formular an das zuständige Hauptzollamt.
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wenn Sie als steuerlicher Beauftragter eines Luftverkehrsunternehmens einen Antrag auf Erlaubnis stellen möchten:
- Rufen Sie das Formular 1162 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen" auf der Internetseite des Zolls auf.
- Übermitteln Sie das vollständig ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Unterlagen an das zuständige Hauptzollamt.
- Liegt ein vollständiger Antrag vor, erteilt Ihnen das Hauptzollamt die Erlaubnis (Formular 1046) für ein Luftverkehrsunternehmen, als steuerlicher Beauftragter tätig zu werden.