Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- biometrisches Passfoto. Das Foto muss aktuell sein und die Anforderungen für Ausweisdokumente erfüllen. Bei Antragstellung im Inland muss das Passfoto digital vorliegen, angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf).
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Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz, wenn im aktuellen Ausweisdokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist, Das gilt für:
- Personen, die aus Deutschland weggezogen sind
- Wohnsitzlose
- Weltreisende
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wenn Ihre Auslandsanschrift in den Personalausweis eingetragen werden soll: Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel:
- Ausländerausweis
- Meldebescheinigung Ihres Gastlandes
- Mietvertrag
- Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen
- Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- bei Verlust des alten Dokuments: polizeiliche Verlustanzeige
Wenn Sie den Personalausweis das erste Mal beantragen:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
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wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind oder waren:
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Namensführung
- oder Auszug aus dem Familienbuch mit Vermerk über die Namensführung bei Heirat im Ausland
- gegebenenfalls Namensbescheinigung nach deutschem Recht
- gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde)
- gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
- gegebenenfalls Promotionsurkunde (auf Deutsch oder Englisch, mit Namen und Geburtsdatum), wenn der Doktorgrad sich nicht aus einem früheren Pass oder Ausweis ergibt und der Eintrag im neuen Personalausweis gewünscht wird
bei Kindern unter 16 Jahren zusätzlich:
- bei Geburt in Deutschland nach dem 01.01.2000, wenn damals nicht mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besaß: Geburtsregisterauszug
- für Kinder verheirateter Eltern: Heiratsurkunde der Eltern
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für Kinder geschiedener Eltern und alleiniger Sorge eines Elternteils: Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil
- gegebenenfalls Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils für den deutschen Rechtsbereich
- für Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratetet waren: Vaterschaftsanerkennung und Sorgevereinbarung nach dem Recht des Aufenthaltsstaates des Kindes
Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen im Original und in Kopie mit. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein.