Das örtliche Jugendamt
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Das örtliche Jugendamt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen