- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
- Bescheinigung über den Bestand einer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
- Sachkundenachweis:
- erfolgreich abgelegte IHK-Sachkundeprüfung oder
- gleichgestellte Berufsqualifikation gemäß § 4 FinVermV oder
- Bestandsschutz „Alte-Hasen-Regelung“ (kein Sachkundenachwies erforderlich für Vermittler, die seit dem 1. Januar 2006 ununterbrochen als Finanzanlagenvermittler tätig waren; Nachweis durch z.B. Vorlage lückenloser Prüfberichte nach § 16 Abs. 1 MaBV)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (im Original)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes / der Gemeindekasse (im Original)
- Zusätzlich, wenn Antragsteller/in eine juristische Person ist: Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister bzw. falls sich die Gesellschaft in Gründung befindet, der Gesellschaftsvertrag
Außerdem wird von der IHK eine Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und Insolvenzregister beim Amtsgericht eingeholt.