Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. für Bußgelder bei verkehrsrechtlichen Verstößen ist nicht der Sachbereich Allgemeine Ordnungswidrigkeiten, Gefahrenabwehr, Versammlungen zuständig. Siehe Leistung "Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarnungsgeld / Bußgeld"