Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kreiswahl am 14. Mai 2023 im Kreis Pinneberg

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2023 folgende unmittelbaren Wahlvorschläge (I) und Listenwahlvorschläge (II) zugelassen. Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gemacht (§ 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG), §§ 31 Abs. 1, 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)).

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