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H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge


Wenn Sie ein Fahrzeug, dass mindestens 30 Jahre alt ist, zulassen oder umschreiben möchten, können Sie ein Oldtimerkennzeichen beantragen. Diese Fahrzeuge werden vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes eingesetzt. Die amtlichen Kennzeichen bekommen dann ein "H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt.


Besteuerung  
Kraftfahrzeug (pauschal) 191,73 EUR/ Jahr
Kraftrad (pauschal) 46,02 EUR/ Jahr
Um ein Fahrzeug als Oldtimer (H-Kennzeichen) anmelden zu können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht vom TÜV, DEKRA, o.ä.)
  • bei Fahrzeugen, die der Sicherheitsprüfung unterliegen, das gültige Prüfprotokoll
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Kennzeichenschilder bei angemeldeten Fahrzeugen
  • Personalausweis oder Reisepass und sofern vorhanden eine Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) und ggf. den Aufenthaltstitel
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten sowie der Führerschein des minderjährigen Fahrzeughalters
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern mit Schwerbehinderung: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten und den Schwerbehindertenausweis des minderjährigen Fahrzeughalters
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- /Vereinsregisterauszug,
    Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten
  • SEPA-Lastschriftmandat 
    Bei abweichendem Kontoinhaber, muss der Fahrzeughalter zwingend das SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben 

Gebühren  
Grundgebühr 30,60 EUR

Bei Ausstellung der neuen Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 8,90 EUR an.
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.


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