Der Kreis Pinneberg übernimmt die Kosten für Verhütungsmittel für Menschen mit einem geringen Einkommen.
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
Einen Antrag können Sie bei allen Schwangerenberatungsstellen im Kreis Pinneberg stellen. Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen:
In den Beratungsstellen wird Ihr Antrag sofort geprüft. Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen und Sie anspruchsberechtigt sind, bekommen Sie sofort eine Erklärung zur Kostenübernahme mit. Diese geben Sie in der Apotheke oder Praxis ab und erhalten dann ihr Präparat. Die Apotheke oder Praxis rechnet direkt mit der Beratungsstelle ab.
Rückwirkend können keine Kosten übernommen werden!
Es besteht kein Rechtsanspruch!
Einen Informationsflyer sowie Informationen für Praxen und Apotheken finden Sie auf der Internetseite der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Pinneberg.
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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