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Projekt zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln ist erfolgreich angelaufen


Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Junges Paar

Seit dem 16.03.2020 können Frauen und auch Männer im Kreis Pinneberg einen Antrag auf Kostenübernahme für Verhütungsmittel stellen.

Antragsberechtigt sind alle Menschen, die im Kreis Pinneberg leben, älter sind als 22 und entweder staatliche Transferleistungen, wie z.B. ALGII, Bafög, Wohngeld erhalten oder über ein geringes Einkommen verfügen.


„Die Antragstellung erfolgt bei den Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen im Kreis und ist möglichst einfach gehalten“, berichtet Mirjam Bergfeld von der Schwangerenberatung der AWO. „Die Frauen und Männer kommen zu einem abgesprochenen Termin in die Beratungsstelle und bringen einen Leistungsbescheid o.ä.  und einen Kostenvoranschlag für das verschriebene Präparat mit. Nach Prüfung erhalten sie gleich eine Kostenübernahmeerklärung und können mit dieser dann direkt in die Apotheke gehen und das Verhütungsmittel abholen.“ fügt Tatjana Amendt, der Beratungsstelle donum vitae hinzu.

Auch in den letzten Wochen konnte eine Kostenübernahme beantragt werden. „Die Beratungen sind derzeit natürlich anders als vorher. Wir beraten zum Teil über Videochat, telefonisch und in Ausnahmesituationen auch persönlich“, so Erdmute Eckhard-Roos von der Beratungsstelle des Sozialdienstes katholischer Frauen (SKF). „Eine Beratung fand schon immer ausschließlich mit Terminvergaben statt“, stellt Ellen Katzmann von der Beratungsstelle der Diakonie klar. So können die Vertraulichkeit des Besuches sowie die aktuell notwendigen hygienische Standards eingehalten werden.

„Der Frauentreff Elmshorn“, so Jutta Orzegowski, „bietet auch Termine für die Antragstellung einer Kostenübernahme persönlich oder telefonisch an. Die Antragsstellung ist schnell und unkompliziert.“

Die Gelder zur Kostenübernahme wurden vom Kreistag zunächst bis zum Ende des Jahres genehmigt. „Bis dahin haben wir Zeit zu überprüfen, ob und wie hoch der Bedarf hier im Kreis Pinneberg ist“, so Tinka Frahm die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises.

Genaue Informationen zur Antragstellung und zum Ablauf können telefonisch oder per Mail bei den Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen erfragt werden oder auf der Homepage des Kreises Pinneberg unter dem Punkt Gleichstellungsbeauftragte eingesehen werden.


Schwangerenberatungsstellen im Kreis Pinneberg


AWO
Schwangerenberatung

Tel.: 04101/ 2057 88
Email: schwangerenberatung-pi@awo-sh.de

Diakonie
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Tel.: 04121/ 7 10 35
Email: sskb@die-diakonie.org


Frauentreff Elmshorn
Frauenberatungsstelle

Tel.: 04121/ 6628
Email: info@frauentreff-elmshorn.de

Beratungsstelle für Frauen, Familien und Schwangere
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Elmshorn

Tel.: 04121/ 24881
Email: info@skf-elmshorn.de


donum vitae e. V.
Schwangerenberatung

Tel.: 04101/ 8147090
Email: pinneberg@donumvitae.org


Presseinformation der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Pinneberg vom 18.05.2020


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