Coronavirus Coronavirus Veröffentlichungen Coronavirus Pressemitteilungen Corona-Allgemeinverfügungen gelten ab 2. November
Ausweisung der öffentlichen Bereiche, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss | Helgoland: Testpflicht für Einreisende - Abreise für Touristen bis 5. November möglich
Unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse.de werden die neuen Regeln für Schleswig-Holstein veröffentlicht. Danach gilt: „In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“
Grundsätzlich gilt also die Faustformel: Bei Unterschreitung des Mindestabstandes, Alltagsmaske auf! Parallel dazu legt der Kreis Pinneberg in Abstimmung mit den Kommunen in einer Allgemeinverfügung Orte fest, wo genau die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit im Kreisgebiet gilt. Das betrifft die Städte Pinneberg, Elmshorn und Tornesch.
Beherbergungsbetriebe dürfen Übernachtungsgäste nur noch zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken aufnehmen. Eine Abreise von Touristen muss bis zum 2. November erfolgen, von der Hochseeinsel Helgoland bis zum 5. November.
Für die Einreise nach Helgoland ist künftig generell ein „Corona-Test“ erforderlich. Vor der Anreise muss entweder ein negatives Testergebnis oder ein Termin für einen Schnelltest auf der Insel vorliegen. Letztere können über die Gemeinde Helgoland organisiert werden. Für die Terminvergabe: Tel. 04725-808-123 (wochentags von 9 bis 12 Uhr erreichbar). Die Anforderungen an die Tests sind in der Allgemeinverfügung näher beschrieben. Die Allgemeinverfügung für Helgoland gilt bis zum 15. November 2020.
Pressemitteilung vom 01.11.2020
siehe hierzu
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