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Bei Fragen zu den aktuellen Corona-Regeln und den dazu erlassenen gesetzlichen Vorschriften nutzen Sie bitte die Informationen auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/faq_coronavirus_node.html
„Wir appellieren an die Eigenverantwortung“
Infizierte und positiv Getestete sind verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung in geschlossenen Räumen eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen. Infizierte sollen bekannte Kontaktpersonen eigenständig über die Infektion informieren, sodass diese Personen sich besonders vorsichtig verhalten und sich bei Symptomen rasch testen können.
Kontaktpersonen müssen weder Maske tragen noch in Quarantäne. Wir empfehlen aber dringend, Kontakte zu reduzieren und für 5 Tage Selbsttests durchzuführen.
Weitere Informationen und aktuelle Hinweise finden Sie hier:
Minimieren Sie Ihre Kontakte, halten Sie Abstand und tragen sie möglichst eine FFP2-Maske. Meiden Sie unbedingt Kontakte zu Älteren, zu Menschen mit Vorerkrankungen und Schwangeren. Ein Antigenschnelltest kann eine erste Auskunft geben. Sie können sich zudem bei Ihrem Haus- oder Kinderarzt beraten lassen, der einen PCR-Test veranlassen kann.
Egal ob Sie sich gesund oder krank fühlen – außerhalb der eigenen Wohnung müssen Sie in geschlossenen Räumen eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Meiden Sie unbedingt Kontakte zu Älteren, Menschen mit Vorerkrankungen und Schwangeren, auch im eigenen Haushalt.
Wenn Sie symptomfrei sind, können Sie sich nach Vorlage Ihres positiven Schnelltestergebnisses in einem PCR-Testzentrum testen lassen. Eine Übersicht der PCR-Teststationen in Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Der PCR-Nachweis ist weiterhin die Bedingung für den Erhalt eines Genesenen-Nachweises vom Gesundheitsamt.
Wenn Sie Symptome haben, dann sollten Sie sich in jedem Fall zunächst an Ihren Haus- oder Kinderarzt wenden. Dieser entscheidet daraufhin, ob ein PCR-Test erforderlich ist.
Anrecht auf einen kostenlosen PCR–Test haben:
Ist die PCR-Kontrolltetung negativ, endet Ihre Verpflichtung zum Tragen einer Maske sowie etwaige Tätigkeits- und Betretungsverbote.
Unabhängig von den Anordnungen dieser Allgemeinverfügung gilt der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zuhause.
Sie haben einen positiven PCR-Test? - Alle medizinischen Themen klären Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Sie tragen nun außerhalb Ihrer eigenen Wohnung in geschlossenen Räumen eine Maske. Informieren Sie eigenverantwortlich alle engen Kontaktpersonen über ihre Infektion.
Melden Sie sich bitte
Eine Meldeverpflichtung besteht nicht. Das Gesundheitsamt erhält Meldungen zu infizierten Personen über die etablierten Meldewege nach Infektionsschutzgesetz durch Ärzt*innen, Labore und Einrichtungsleitungen.
Datum der Abnahme des positiven SARS-CoV-2 Tests unabhängig von Symptomen
automatisches Ende nach 5 Tagen ohne abschließenden Test
Ausnahmen:
Automatisches Ende nach 5 Tagen ohne abschließenden Test
Gilt für Beschäftigte in Einrichtungen der Pflege, die nicht die Möglichkeit haben, ihre Arbeit zu verrichten, ohne dabei mit vulnerablen Personen in Kontakt zu geraten.
Ausnahme: Tätige in der Eingliederungshilfe oder heilpädagogische Tagesstätte
Automatisches Ende nach 5 Tagen ohne abschließenden Test
Gilt für:
Ausnahme: besondere Härtefälle, wie insbesondere Väter bei der Geburt des eigenen Kindes, in Fällen der Sterbebegleitung sowie der Behandlung des eigenen minderjährigen Kindes
01.05. Tag des PCR-Abstrichs (wird als Tag 1 gerechnet)
05.05. reguläres Quarantäneende (letzter Tag)
Wir empfehlen, die Maske nach diesen 5 Tagen so lange zu tragen, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
Die vorgenannten Punkte gelten nicht bei Personen, die persönliche Zuwendung oder Pflege brauchen oder diese durchführen und sich im gleichen Haushalt befinden (engster Familienkreis). Die Kontakte sind auf das notwendige Maß zu reduzieren.
Die Impfung gegen Corona ist doppelt sinnvoll: Sie bewahrt jeden einzelnen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit vor einem schweren Krankheitsverlauf. Gleichzeitig ist die Impfung das wirksamste Mittel, um die Pandemie insgesamt einzudämmen. Mit der Impfung schützen Sie sich und Ihre Liebsten. Mit der Impfung schützen sie aber auch das Gesundheitssystem und helfen dabei, dass wir möglichst bald zu einem normalen und uneingeschränkten Alltag zurückkehren können.
Aktuell gibt es vier Möglichkeiten, um an eine Impfung zu kommen:
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