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Verhalten bei Auffinden von toten Wildvögeln

Bürgerinnen und Bürger des Kreises Pinneberg werden gebeten, Funde von toten Wasservögeln (Enten, Gänse, Möwen etc.) und Greifvögeln dem örtlichen Ordnungsamt oder der Veterinäraufsicht des Kreises zu melden.

Bitte fassen Sie die Tiere nicht an und belassen diese am Fundort.

Mitarbeiter der Kreisverwaltung bzw. des Ordnungsamtes sammeln die toten Vögel unter Einhaltung der Hygienevorschriften ein. Nach der Entnahme von Tupferproben durch Tierärzte der Veterinäraufsicht werden die Tierkörper anschließend unschädlich beseitigt.

Bitte melden Sie keine einzelnen toten Vögel anderer Arten (z.B. Singvögel und Tauben) und offensichtlich verunglückte Vögel.

Verhalten beim Auffinden von offensichtlich erkrankten Wildvögeln

Bitte fassen Sie grundsätzlich und insbesondere in der aktuellen Tierseuchensituation kranke Wildvögel nicht an!

Finden Sie noch lebende, aber erkrankte Wildvögel (z.B. apathische Vögel, denen Sie sich ohne Fluchtverhalten nähern können und die nicht offensichtlich verunfallt sind), fahren Sie diese bitte nicht zum Tierarzt oder zu Auffangstationen. Bitte lassen Sie diese in Ruhe und vor Ort. Bedenken Sie, dass die Geflügelpest für Vögel in der Regel nicht heilbar ist. Die Gefahr der Verbreitung der Erkrankung ist hier um ein Vielfaches höher.

Verständigen Sie bitte den zuständigen Jäger. Diesen können Sie wie folgt erfragen:

Der Jäger entscheidet über das weitere Vorgehen z.B. ob der Vogel getötet werden muss, um ihn von seinem Leid zu erlösen. Im Kontakt mit dem Veterinäramt wird anschließend ggf. noch eine Beprobung zur Untersuchung auf Geflügelpest vorgenommen. Aufgrund der aktuellen Situation kümmern sich Jäger auch um Vögel, die nicht dem Jagdrecht unterliegen und stimmen sich ggf. mit den Naturschutzbehörden ab.

So schützen Sie als Geflügelhalter Ihren Geflügelbestand vor der aviären Influenza
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung. Betreten Sie den Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Schutzkleidung, die wiederverwendet werden soll, muss bei mindestens 60 °C gewaschen werden. Reinigen Sie das Schuhwerk gründlich mit Seifenwasser und desinfizieren Sie es anschließend.
  • Waschen Sie sich vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls die Hände mit Wasser und Seife. Stellen Sie eine Desinfektionswanne vor den Stalleingang und nutzen Sie sie jedes Mal beim Betreten und Verlassen des Stalls zur Desinfektion der Schuhe.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Füttern Sie das Geflügel nur so, dass das Futter nicht für Wildvögel zugänglich ist. Lassen Sie keine Futterreste entstehen oder Entsorgen Sie diese.
  • Tränken Sie das Geflügel mit Leitungswasser (nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser).
  • Achten Sie darauf, dass auf den Flächen um Ihre Ställe keine größeren Wasseransammlungen entstehen, die Wassergeflügel anlocken könnten.
  • Verfüttern Sie keine Geflügelteile und keine Eierschalen von gekauften Eiern.
  • Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren. Halten Sie betriebsfremde Personen (Kinder, Besucher, Eierkunden usw.) und Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) von den Ställen fern.
  • Duschen Sie, bevor Sie andere Geflügelhalter besuchen.
  • Reinigen und desinfizieren Sie Gerätschaften und Fahrzeuge nach jeder Ein- oder Ausstallung von Geflügel und nach jedem Geflügeltransport.
  • Führen Sie regelmäßig eine Schadnagerbekämpfung durch.
  • Informieren Sie unverzüglich den Tierarzt, wenn Sie bei Ihren Tieren ungewöhnlich hohe Verluste (wenn innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren sterben) feststellen. Dies gilt auch, wenn Sie neurologische Symptome (z. B. Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen) oder einen starken Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme beobachten.
  • Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies dem Veterinäramt anzuzeigen (nicht nur dem Tierseuchenfonds). Sollte das noch nicht geschehen sein, ist dies unverzüglich nachzuholen.
  • Bei Aufgabe der Geflügelhaltung bitte ebenfalls das Abmelden beim Veterinäramt nicht vergessen! Nur so ist im Seuchenfall eine schnelle Bekämpfung möglich.
Allgemeinverfügungen


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