Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Bodenschutz und Altlasten


Bereits seit langem befasst sich der Umweltschutz mit den Medien Wasser und Luft. Die Berücksichtigung des Bodens ist erst seit wenigen Jahren ins Blickfeld gerückt und wurde als unverzichtbarer Bestandteil der natürlichen Umwelt mit In-Kraft-Treten des Bundes-Bodenschutzgesetz und der zugehörigen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung unter einen gesonderten rechtlichen Schutz gestellt.

Ziel des Bodenschutzes ist es,

  • nachhaltig die Funktionen des Bodens (u.a. als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Fläche für Siedlung, Erholung und Verkehr) zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren oder zu sichern.
  • Einwirkungen auf den Boden (z. B. durch Bebauung), die eine Beeinträchtigung seiner natürlichen Funktion sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte darstellen, sollen soweit wie möglich vermieden werden.

Die untere Bodenschutzbehörde ist für die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Bodenschutz im Kreis Pinneberg zuständig. Die Aufgaben der unteren Bodenschutzbehörde verteilen sich im Wesentlichen auf zweit Tätigkeitsschwerpunkte - den Bereich des gefahrenbezogenen Bodenschutzes und den Vorsorgebereich in der Bauleit- und Genehmigungsplanung.

Die Aufgabenschwerpunkte liegen dabei in:

  • Erfassen und Bewerten von altlastverdächtigen Flächen, Altlasten sowie Verdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen
  • Aufbau und Führung eines Boden- und Altlastenkatasters (Boden- und Altlasteninformationssystem) und Erteilung von Auskünften aus diesem Kataster
  • Durchführen und Anordnen von Untersuchungen zur Gefahrerforschung, Überwachungsmaßnahmen und ggf. von Sanierungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren, die von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen ausgehen
  • Informieren und Beraten von Grundstückseigentümern, Kommunen und Planern beim Umgang mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
  • Verfassen von fachtechnischen Stellungnahmen im Rahmen von Bauleitplanungen und Baugenehmigungsverfahren
  • Überwachen des Auf- und Einbringens von Materialien (z. B. Bodenmaterial, Baggergut) auf oder in den Boden

Die untere Bodenschutzbehörde des Kreises Pinneberg führt ein Verzeichnis über Altstandorte, Altablagerungen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen für das Kreisgebiet.


Begrifferklärungen und Rechtsgrundlagen
Altlasten

Flächen oder Grundstücke von denen schädlichen schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen (§ 2 Abs. 5 BBodSchG). Sonstige Gefahren sind z.B: Gewässergefahren bei Altablagerungen im Grundwasser oder Gesundheitsgefahren für die Nutzer. (Altablagerungen und Altstandorte).

Altablagerungen

Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen (ehemalige Mülldeponien) sowie Grundstücke auf denen ehemals Abfälle - dazu zählen auch Bauschutt, Trümmerschutt, Böden und organische Materialien - behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.

Altstandorte

Als Altstandorte gelten Grundstücke ehemaliger Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Grundstücke auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen (z.B. Kraftstoffe, Ölen oder Reinigungsmitteln) umgegangen worden ist.

Altlastverdächtige Flächen

Grundstücke bei denen lediglich der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht (§ 2 Abs. 6 BBodSchG). Das heißt eine schädliche Bodenveränderung wurde noch nicht festgestellt, aufgrund von Anhaltspunkten, z.B. durch die historische Nutzung, durch Kenntnisse über geschehene Unglücksfälle oder den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen, wird eine solche jedoch vermutet.

Rechtsgrundlagen

Ihre Ansprechperson/en

Herr Dierkes

Fachdienst Umwelt (FD 26)

Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)

Telefon:  04121/ 4502-2333

Fax:  04121/ 4502-92333

E-Mail:  c.dierkes@kreis-pinneberg.de

Raum:  3.365

Herr Flessing

Fachdienst Umwelt (FD 26)

Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)

Telefon:  04121/ 4502-2285

Fax:  04121/ 4502-92285

E-Mail:  c.flessing@kreis-pinneberg.de

Raum:  3.372

Frau Kerk

Fachdienst Umwelt (FD 26)

Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)

Telefon:  04121/ 4502-2290

Fax:  04121/ 4502-92290

E-Mail:  e.kerk@kreis-pinneberg.de

Raum:  3.370

Herr Krause

Fachdienst Umwelt (FD 26)

Team Bodenschutz und Grundwasser (26-1)

Telefon:  04121/ 4502-2286

Fax:  04121/ 4502-92286

E-Mail:  r.krause@kreis-pinneberg.de

Raum:  3.366


Webseiten-ID: 1160