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Neue kommunale Kooperation im Bereich des Vollstreckungswesens


Vertragsunterzeichnung am 16.12.2014 im Kreishaus

Keine Frage, die öffentliche Verwaltung steht seit Jahren vor besonderen Herausforderungen, die denen der Privatwirtschaft in nichts nachstehen. Technologischer Fortschritt, europäische Integration, Funktionalreformen, demografischer Wandel, veränderte Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger machen es erforderlich, dass die Kommunen ihre Leistungen anpassen.

Verbunden ist dies allerdings mit der Erwartung, dies alles zu tun, ohne die finanzielle oder personelle Ausstattung zu erhöhen. Im Ergebnis heißt die konkrete Herausforderung: Mit weniger mehr leisten. Wie lässt sich dieses Ziel erreichen?

"Ein besonderes Potential für Kostenersparnisse und Qualitätsgewinne ergibt sich daraus, vernetzt und organisationsübergreifend zu denken und zu arbeiten und z. B. gleiche Prozesse in einem wirtschaftlich oder rechtlich selbständigen Verantwortungsbereich zusammenzufassen und abzuwickeln" so Landrat Oliver Stolz.

"Beispielsweise fallen in den Kommunen im Kreis Pinneberg jährlich tausende von Zahlungs- und Vollstreckungsvorgängen an. Eine Zusammenfassung dieses Zahlungsverkehrs in eine überörtliche Kooperation wird erhebliche Rationalisierungseffekte freisetzen" führt Jens Bollwahn, Fachdienstleiter Controlling und Finanzen aus.

Genau dies soll ab dem 1. Januar 2015 passieren. Ab dann übernimmt der Kreis Pinneberg für die Stadt Quickborn und die Gemeinden Bönningstedt und Hasloh die Zuständigkeit für das kommunale Vollstreckungswesen.

Dem vorausgegangen ist ein intensiver Gedankenaustausch mit dem Kommunen des Kreises; die Idee einer solchen Zusammenarbeit wurde bereits seit längerer Zeit verfolgt. Den Stein ins Rollen brachte dann u.a. die ausdrückliche Empfehlung des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2013, in diesem Bereich eine interkommunale Zusammenarbeit anzustreben.

Im ersten Quartal 2014 wurden konkrete Verhandlungen zwischen der Stadt Quickborn, welche auch die Gemeinden Hasloh und Bönningstedt mit verwaltet, und dem Kreis Pinneberg aufgenommen.

"Aufbauend auf die guten Erfahrungen im Hinblick auf die Kooperation im Bereich der IT, lag für mich die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vollstreckung auf der Hand" so Bürgermeister Thomas Köppl. "Ich bin mir sicher, dass auch dieses Projekt zu einem Erfolgsmodell - auch für andere Kommunen im Kreisgebiet - werden wird".

"In kürzester Zeit ist es uns gelungen, die Prozesse der beiden Verwaltungen im Detail auf einander abzustimmen. Die Vorbereitungen auf den Start zum 01.01.2015 befinden sich voll im Zeitplan" führt Ralf Gercken vom Team Strategie-Management der Stadt Quickborn aus.

Als Ergebnis wurde am 16. Dezember 2014 der "Öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung und Organisation des Vollstreckungswesens im Rahmen einer kommunalen Kooperation" von Landrat Oliver Stolz, von Thomas Köppl, Bürgermeister der Stadt Quickborn, Anke Rohwer-Landberg, 1. stellv. Bürgermeisterin der Gemeinde Bönningstedt und Bernhard Brummund, Bürgermeister der Gemeinde Hasloh im Kreishaus unterzeichnet.

"Wir freuen uns auf eine gleichberechtigte und partnerschaftliche Aufgabenwahrnehmung. Es ist sinnvoll diese Aufgaben so zu bündeln, dass nicht jede Gemeinde einzeln die entsprechenden Ressourcen vorhalten muss" so Anke Rohwer-Landberg und Bernhard Brummund.

 
Pressemitteilung vom 17.12.2014


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