Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben des Hafenärztlichen Dienstes des Kreises Pinneberg auf den Kreis Dithmarschen
Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung hat der Kreis Pinneberg dem Kreis Dithmarschen mit Wirkung vom 01.10.2023 die Aufgaben des Hafenärztlichen Dienstes nach §§ 13-19 IGV-DG übertragen. Insbesondere bestehen diese in der
Erteilung einer Freien Verkehrserlaubnis (Anlauferlaubnis, free pratique) für ein Schiff bei der Ankunft gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 1-3 IGV-DG, wenn
eine nach § 15 erforderliche Seegesundheitserklärung abgegeben wurde und alle Fragen zur Gesundheit verneint wurden,
eine nach § 19 erforderliche gültige Schiffshygienebescheinigung vorgelegt wurde,
es an Bord keine Anzeichen für eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit gibt
und dies ausdrücklich durch den Schiffsführer angefordert wird.