1. Bekanntmachung zur Jugendschöffenwahl 2024-2028

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Pinneberg wird am 31.08.2023 über die Vorschlagslisten für die Wahl von Jugendschöffen bei den Amtsgerichten Elmshorn und Pinneberg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 abstimmen.

Die Listen werden in der Zeit vom 2. August bis einschließlich 8. August 2023 im Kreishaus, Kurt-Wagner-Straße 11 in 25337 Elmshorn im Eingangsbereich unter Bekanntmachungen sichtbar ausgehängt.

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden.

Der Einspruch ist zu richten an den Kreis Pinneberg, Fachdienst Jugend/Soziale Dienste, Jugendschöffenwahl, Kurt-Wagner-Straße 11, 25337 Elmshorn.

 
Elmshorn, den 24.07.2023

Kreis Pinneberg
Die Landrätin
Fachdienst Jugend/ Soziale Dienste/ Jugendhilfeausschuss