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Die Aufgaben des Kreispräsidenten

Der Kreispräsidentin bzw. dem Kreispräsidenten obliegen folgende Rechte und Pflichten:

Die Kreispräsidentin bzw. der Kreispräsident hat das Recht, an Sitzungen der Ausschüsse teilzunehmen; er/sie kann das Wort verlangen. Selbstverständlich hat die Kreispräsidentin bzw. der Kreispräsident alle Rechte der Kreistagsabgeordneten. Das gilt für die Rechte auf Beteiligung an der Debatte, für Anträge, die Teilnahme an Abstimmungen, das Auskunftsrecht gegenüber der Landrätin bzw. dem Landrat, das Akteneinsichtsrecht usw.