
Aufgrund der Kulturförderrichtlinie des Kreises Pinneberg haben Kulturschaffende im Kreis Pinneberg die Möglichkeit, Zuschüsse für Veranstaltungen und zur Projektförderung zu beantragen.
Insgesamt stehen jährlich 40.000 Euro für Projektarbeit und 133.600 Euro für die veranstaltungsbezogene Kulturarbeit zur Verfügung.
Anträge können jederzeit, jedoch spätestens bis zum 15. März des laufenden Kalenderjahres gestellt werden. Soweit noch freie Mittel zur Verfügung stehen, können auch noch Anträge für das laufende Jahr berücksichtigt werden, die bis spätestens 15. September gestellt werden.
Entsprechende Förderanträge sind beim Kreis Pinneberg, Fachdienst Schule, Kultur und Sport, Lindenstraße 11 in 25421 Pinneberg, einzureichen. Bitte verwenden Sie dafür die hier bereit gestellten Antragsvordrucke.
Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gern die unten genannten Ansprechpartner.
Kulturförderrichtlinie des Kreises Pinneberg
Antrag auf Projektförderung
Antrag auf Veranstaltungsförderung
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Frau Bach Fachdienst Schule, Kultur und Sport Schulbau, Schülerbeförderung, Kultur u. Sport |
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E-Mail:
s.bach@kreis-pinneberg.de |
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Frau Hamann-Neumann Fachdienst Schule, Kultur und Sport Schulbau, Schülerbeförderung, Kultur u. Sport |
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E-Mail:
j.hamann-neumann@kreis-pinneberg.de |
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Kreisverwaltung Pinneberg
Moltkestraße 10
25421 Pinneberg
04101 / 212 0
info@kreis-pinneberg.de
