Kulturförderung des Kreises Pinneberg
Aufgrund der Kulturförderrichtlinie des Kreises Pinneberg haben Kulturschaffende im Kreis Pinneberg die Möglichkeit, Zuschüsse für Veranstaltungen und zur Projektförderung zu beantragen.
Der Kreistag des Kreises Pinneberg stellt die Mittel für die Umsetzung dieses Teils seines Kulturkonzeptes im Rahmen seines Haushaltes zur Verfügung. Von diesen Mitteln sind bis zu 23% für Projektförderung vorzusehen. Die verbleibenden mindestens 77% sind für die veranstaltungsbezogene Kulturarbeit zu verwenden.
Anträge können jederzeit, jedoch spätestens bis zum 15. März des laufenden Kalenderjahres gestellt werden. Entsprechende Förderanträge sind beim Kreis Pinneberg, Fachdienst Jugend und Bildung, Kurt-Wagener-Straße 1 in 25337 Elmshorn, einzureichen. Bitte verwenden Sie dafür die hier bereit gestellten Antragsvordrucke.
Der Kreistag hat am 16. März 2011 die Änderung der Kulturförderrichtlinie beschlossen (siehe hierzu auch Änderungen der Kulturförderrichtlinie auf einen Blick).
Ihre Ansprechpartner
Frau Kugler
Fachdienst Jugend und Bildung
Schulbau, Schülerbeförderung, Kultur und Sport