Bankverbindungen der Kreiskasse

Wenn Sie an den Kreis Pinneberg Geld überweisen, geben Sie bitte das Kassenzeichen des Kreises bzw. das Personenkonto (PK und 8-stellige Nummer z.B. PK 13090055) im Verwendungszweck an. Dies erleichtert uns die Zuordnung der Einzahlung auf die offene Forderung. Ein korrekte Buchung im Finanzwesen verhindert Mahnungen und damit Kosten. 

Allgemeine Konten
Sparkasse Südholstein Kto.-Nr. 2101251 BLZ 230 510 30
Postbank Hamburg Kto.-Nr. 9063205 BLZ 200 100 20
NUR für Zahlungen von Abfallbeseitigungsentgelten
Sparkasse Südholstein Kto.-Nr. 2107373 BLZ 230 510 30
Postbank Hamburg Kto.-Nr. 286911205 BLZ 200 100 20
NUR für Bußgelder Straßenverkehrsamt Pinneberg
Postbank Hamburg Kto.-Nr. 4204 BLZ 200 100 20

Einzugsermächtigung für Abfallentgelte

Regelmäßige Zahlungen wie die Abfallentgelte oder ähnliche Gebühren können Sie sich erleichtern, indem Sie dem Kreis Pinneberg eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto erteilen. Wir werden dann die fälligen Forderungen automatisch zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Höhe von Ihrem Konto einziehen. Damit ersparen Sie sich den Gang zu Ihrer Bank oder Sparkasse. Eine erteilte Einzugsermächtigung können Sie natürlich jederzeit widerrufen.

In diesem Vordruck müssen Sie nur die fehlenden Angaben zum Kassenzeichen und Personenkonto (siehe Entgeltrechnung), zur Bankverbindung und zur Anschrift eintragen.