Team Amtsvormundschaften / Beistandschaften / Unterhaltsvorschuss
Amtsvormundschaften / Beistandschaften
Mütter und Väter, denen die elterliche Sorge zusteht und in dessen Obhut sich das Kind befindet, können bei uns eine Beistandschaft beantragen.
Als Beistand gehört es zu unseren Aufgaben
- die Vaterschaft festzustellen
- Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen und
- Unterhaltszahlungen einzuziehen.
Die elterliche Sorge wird durch Bestellungen einer Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Unsere weiteren Aufgaben umfassen:
- Beratung Alleinerziehender und junger Volljähriger in Unterhaltsfragen
- Beurkundung von Vaterschaftsanerkenntnissen, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen
Wir übernehmen Amtsvormundschaften, wenn diese Kraft Gesetzes eintreten oder wir vom Vormundschaftsgericht bestellt werden.
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss stellt eine gesetzliche Hilfe für allein erziehende Mütter und Väter dar, die keinen Unterhalt vom anderen Elternteil für das bei ihnen lebende Kind bekommen.
Wir prüfen und berechnen ihren Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen und ziehen den anderen Elternteil im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zum Unterhalt heran.
Sie haben die Möglichkeit, hier einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss als PDF herunterzuladen und zu hause auszufüllen. Ob Sie die Voraussetzungen für den Erhalt von Unterhaltsvorschussleistungen erfüllen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Den ausgefüllten Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen übersenden Sie uns bitte per Post (nicht per eMail !) oder vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit der für Sie zuständigen Ansprechpartnerin.